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  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Drohende unmenschliche Behandlung einer Familie mit Kleinkindern bei einer Rückkehr nach Griechenland

    Beschluss vom 10.12.2020 – AN 17 S 18.50843

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Schlagworte Schlagworte
  • anerkannte Schutzberechtigte
  • Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen Abschiebungsandrohung nach Griechenland im Rahmen eines Drittstaatenbescheids hinsichtlich einer Familie bestehend aus Vater, Mutter und zwei Kindern (fünf und zwei Jahre alt). Für diese Konstellation ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung vorliegt. Insb. besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation.
  • Entsprechende Anwendung des Art. 20 Abs. 3 Satz 2 Dublin III-VO auf nachgeborene Kinder von bereits in anderem EU-Mitgliedstaat Anerkannten setzt jedenfalls voraus, dass der Mitgliedstaat der weiteren Asylantragstellung den Mitgliedstaat, der den Eltern Schutz gewährt hat, binnen der in Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 1 und 2 Dublin III-VO genannten Fristen um die Aufnahme des nachgeborenen Kindes ersucht (Anschluss an BVerwG, U.v. 23.6.2020 – 1 C 37/19 – juris).
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